Miet- und Nutzungsreglement (AGB)

Raum MarieOtto – Forum der Volkshausstiftung

1. Reservation und Zugang

1.1 Die Mietanfrage erfolgt ausschliesslich über die Website www.marieotto.ch. Die Mietkosten sind mit der Mietanfrage im Buchungsprozess zu bezahlen.

1.2 Nach Reservationsbestätigung wird der mietenden Person per SMS ein Code für den Schlüsselsafe zugestellt.

1.3 Im Schlüsselsafe (rechts an der Aussenwand neben dem Eingang 2C, Stallungen Nord) befindet sich ein Badge für die Eingangstür sowie für den Raum MarieOtto (Raum 15).

🔑 Bedienung Schlüsselsafe

Code eingeben → mit # bestätigen → Badge entnehmen → Safe schliessen.

1.5 Nach Ablauf der Reservation ist der Badge in den Safe zurückzulegen und dieser ordnungsgemäss zu verschliessen.

Tür lässt sich nicht öffnen? Sollte sich die Tür nicht öffnen lassen und das Schloss rot blinken, muss mit dem Badge ein Update gemacht werden. Das Gerät dafür befindet sich beim Eingang mit Schranke, vom Innenhof gesehen links an der Aussenwand der Stallung Süd (Badge an das Kästchen halten bis es grün blinkt).

2. Nutzungsbestimmungen

2.1 Der Raum ist für maximal 50 Personen zugelassen (Brandschutzvorgabe). Diese Anzahl darf nicht überschritten werden.

2.2 Der Raum wird ausschliesslich an eine erwachsene Person vermietet. Diese oder eine von ihr bestimmte erwachsene Vertretung muss während der gesamten Nutzungsdauer anwesend sein.

2.3 Es gilt ergänzend die Hausordnung der Stadtkaserne Frauenfeld.

3. Sicherheit und Schutz der Infrastruktur

3.1 Handlungen, welche den Raum «MarieOtto» oder die Stadtkaserne gefährden oder beschädigen, sind untersagt.

3.2 Insbesondere verboten sind:

  • 🚭 Rauchen im Raum
  • 🔥 Offenes Feuer (Kerzen etc.)
  • 🐾 Mitbringen von Tieren
  • ⚠️ Aktivitäten, die Raum oder Mobiliar beschädigen können

3.3 Bei Tätigkeiten mit Verschmutzungsrisiko sind Boden und Tische geeignet abzudecken.

3.4 Plakate und Aushänge dürfen ausschliesslich an den vorgesehenen Pinn- und Magnetwänden angebracht werden. Beschädigungen durch Reissnägel, Klebebänder etc. sind nicht erlaubt.

4. Ordnung und Rückgabe

  • 4.1 Der Raum ist im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.
  • 4.2 Das Mobiliar ist gemäss Plan (rechts neben der Eingangstür) aufzustellen.
  • 4.3 Die Rückgabe erfolgt besenrein; die Tische sind zu reinigen.
  • 4.4 Der Beamer verbleibt in seiner Halterung; die Fernbedienung ist zurückzulegen.
  • 4.5 Der Kühlschrank ist vollständig zu leeren und bei Bedarf zu reinigen.
  • 4.6 Gebrauchtes Geschirr bitte abwaschen und wegräumen.

5. Entsorgung und Rauchregelung

  • 5.1 Allgemeiner Abfall, Papier, Karton und Glas sind in den dafür vorgesehenen Behälter im Raum zu entsorgen.
  • 5.2 PET-Flaschen sind im Sammelbehälter im Kasernenhof zu entsorgen.
  • 5.3 Rauchen ist ausschliesslich ausserhalb des Gebäudes erlaubt. Zigaretten sind in Aschenbechern zu entsorgen.
  • 5.4 Die Aussentür ist geschlossen zu halten, sodass kein Rauch ins Gebäude gelangt (empfindliche Rauchmelder).

6. Fahrzeuge und Technik

  • 6.1 Fahrzeuge sind ausschliesslich auf den vorgesehenen Parkflächen ausserhalb der Stadtkaserne abzustellen. Parkieren vor dem Raum ist nicht gestattet.
  • 6.2 Materialtransporte dürfen bei geöffneter Barriere bis zur Eingangstür erfolgen; anschliessend ist das Fahrzeug umgehend ausserhalb der Stadtkaserne zu parkieren.
  • 6.3 Elektrische Geräte dürfen nur an den Steckerleisten auf den Tischen oder an der Kabelrolle unter den Tischen angeschlossen werden. Steckdosen mit Kindersicherung dürfen nicht benutzt werden (keine FI-Absicherung).
  • 6.4 Beim Verlassen des Raumes ist der Badge mitzuführen. Die Türen schliessen automatisch und sind von aussen ohne Badge nicht zugänglich.

7. Haftung

7.1 Die mietende Person haftet für sämtliche durch sie oder ihre Gäste verursachten Schäden.

7.2 Durch unsachgemässes Verhalten ausgelöste Feueralarme werden vollumfänglich weiterverrechnet.

8. Annullierung

8.1 Eine Annullierung ist bis 7 Tage vor dem Nutzungstermin kostenlos möglich.

8.2 Kann der Raum infolge äusserer Einflüsse nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich die Vermieterin die Annullierung vor. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.

8.3 Reservierungen, die dem Stiftungszweck widersprechen oder von Mietenden die gegen die Benutzungsordnung verstossen haben, können storniert werden. Im zweiten Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9. Tarife

CHF 20.– pro Stunde
CHF 40.– pro Halbtag (08:00–12:00 / 13:00–17:00 / 18:00–22:00)

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